Unsere Verantwortung für Mensch und Natur

Nachhaltigkeit

Der Schwermetall Verhaltenskodex

Die Schwermetall ist sich ihrer Verantwortung bewusst, die sie gegenüber den betroffenen Menschen und der Umwelt trägt. Die festgelegten Unternehmensgrundsätze und Unternehmensziele können wir nur erreichen mit Hilfe von gewissenhaft handelnden und verantwortungsbewussten Mitarbeitern. Wir setzen daher voraus, dass die Grundsätze umweltbewussten, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und alle gesetzlichen sowie behördlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Dieses Verhalten erwarten wir in gleicher Weise von unseren Lieferanten, unseren Kunden und allen weiteren Parteien mit denen wir uns im Austausch befinden.

Für die Zusammenarbeit untereinander und mit unseren Partnern vereinbaren wir die nachstehenden Verhaltensgrundsätze und verpflichten uns, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für Schwermetall Grund und Anlass dafür sein, arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten oder Geschäfts- oder Vertragsbeziehungen zu überprüfen und ggfs. zu beenden.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen, wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.

Verantwortung für die Umwelt

Ökologische Verantwortung
Im Hinblick auf den Umweltschutz werden wir präventiv tätig und fördern den Einsatz umweltfreundlicher Technologien. Energieverbräuche werden überwacht und dokumentiert. Es sind wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.

Umweltfreundliche Produktion
Umweltschutz wird in allen Produktionsphasen gewährleistet. Unternehmensprozesse werden so gestaltet, dass die Konsequenzen von Unfällen, die eine negative Auswirkung auf die Umwelt haben können, vermieden werden. Es werden Maßnahmen erarbeitet zur Reduzierung von Emissionen, Abfällen, gefährlichen Stoffen bzw. der Erhöhung von Recyclingquoten und Wiederaufbereitungsprozessen.

Ethisches Geschäftsverhalten

Integrität/Bestechung, Vorteilnahme
Bei allen Geschäftsaktivitäten werden höchste Integritätsstandards zugrunde gelegt. Wir verfolgen beim Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung eine Null-Toleranz-Politik.

Fairer Wettbewerb
Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs halten wir ein. Außerdem sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden, welche im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere solche Absprachen und andere Aktivitäten verbieten, die Preise oder Konditionen beeinflussen. Wir verbieten darüber hinaus Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen.

Vertraulichkeit/Datenschutz
Wir verpflichten uns, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen des Auftraggebers, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen werden die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften beachtet.

Geistiges Eigentum
Rechte an geistigem Eigentum werden respektiert. Technologie- und Know-how-Transfer erfolgen in dem Maße, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind.

Soziale Verantwortung

Menschenrechte
Über allen Grundsätzen steht die Achtung und Wahrung der Menschenrechte. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Menschenrechte bei ihrer täglichen Arbeit zu achten und Menschenrechtsverletzungen in ihrem direkten Tätigkeitsumfeld umgehend zu melden. Führungskräfte übernehmen hierbei eine Vorbildfunktion.

Ausschluss von Zwangsarbeit
Wir setzen keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit ein. Jedes Arbeitsverhältnis ist freiwillig geschlossen und die Mitarbeiter dürfen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden. Außerdem findet keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung statt.

Verbot von Kinderarbeit
In keiner Phase der Produktion wird Kinderarbeit eingesetzt. Die Lieferanten sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre.

Faire Entlohnung
Die den Arbeitskräften gezahlte Vergütung entspricht sämtlichen anwendbaren Gesetzen zur Entlohnung, wozu z.B. Gesetze zum Mindestlohn oder zu Überstunden gehören. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Die Grundlage, nach der Arbeitskräfte entlohnt werden, wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortlaufend durch eine Lohnabrechnung bekannt gegeben.

Faire Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten entsprechen den geltenden Gesetzen bzw. Branchenstandards. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht regelmäßig überschreiten. Wir achten alle gesetzlichen Bestimmungen von Ruhe- und Höchstarbeitszeiten, so dass die Mitarbeiter ein gesundes und modernes Arbeitszeitmodell erhalten.

Vereinigungsfreiheit
Schwermetall erkennt das Recht seiner Mitarbeiter an, im Rahmen nationaler Gesetze, Tarifverträge und lokaler Gegebenheiten, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu gründen, ihnen beizutreten und sich dort zu engagieren. Wir wahren das Recht auf Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen und bekennen uns zur betrieblichen Mitbestimmung. Wir pflegen eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den im Unternehmen aktiven Gewerkschaften und den gewählten Betriebsräten. Die Umsetzung von personellen und organisatorischen Veränderungen erfolgt stets unter Einbindung von Arbeitnehmervertretern.

Diskriminierungsverbot
Unabhängig vom Geschlecht bietet Schwermetall allen Mitarbeiter*innen die gleichen Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung innerhalb des Unternehmens an. Wir achten bereits bei der Rekrutierung auf eine faire und gleiche Behandlung. Dies zeigt sich auch bei der Entlohnung aller Mitarbeiter. Durch die Einhaltung der Tarifverträge erhalten alle Beschäftigten, unabhängig Ihres Geschlechts, für dieselbe Arbeit auch die gleiche Bezahlung. Wir dulden keine gesetzeswidrige Ungleichbehandlung, Beleidigungen und (sexuelle) Belästigungen. Fehlverhalten wird entsprechend geahndet. Chancengleichheit und Toleranz sind für uns wesentliche Elemente eines erfolgreichen Miteinanders.

Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
Wir schaffen und unterhalten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie -maßnahmen informiert und geschult. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge ermöglicht sowie der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen.

Umgang mit Konfliktmineralien
Die Konfliktmineralien Wolfram, Tantal und Gold werden für die Produktion von Vorwalzband nicht benötigt. Für das Element Zinn, sowie für weitere benötigte Mineralien (wie z.B. Kobalt) die von Schwermetall beschafft werden, greifen wir auf verantwortungsvolle Lieferketten zurück. Schwermetall wird nicht wissentlich und willentlich auf Versorgungsketten zurückgreifen, bei denen Mineralien aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten stammen. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.